Buche im Revier Dreilinden (Forstamt Grunewald):
Baumgutachten & faunistische Vorprüfung
Im Revier Dreilinden des Forstamts Grunewald wurde eine Rotbuche entlang eines stark frequentierten Waldwegs begutachtet. Nach einem früheren Kronenbruch zeigten sich deutliche Schadsymptome wie Weißfäule, Rindenschäden und Höhlungen im oberen Stammbereich; zugleich bestand der Verdacht auf Pilzbefall. Ziel der Untersuchung war, die Verkehrssicherheit des Baums fachlich belastbar zu bewerten und zugleich artenschutzrechtlich zu klären, ob eine Fällung zulässig ist.
Zu Beginn erfolgte eine systematische visuelle Kontrolle des Stamm- und Kronenbereichs, ergänzt um eine faunistische Vorprüfung. Mit Drohne und Seilklettertechnik wurden alle Höhlungen erreichbar gemacht und endoskopisch untersucht. Gesucht wurden Spuren aktueller Nutzung wie Nester, Kot, frische Kratzspuren oder thermische Indizien eines Besatzes. Die Befunde zeigten unbesetzte, teils funktionsuntüchtige Höhlungen ohne Hinweise auf eine aktuelle Nutzung durch Fledermäuse oder höhlenbewohnende Vögel. Damit lagen keine Tatbestände nach § 44 BNatSchG vor; eine Fällung wäre artenschutzrechtlich zulässig.
Für die Standsicherheitsdiagnostik reichte der äußere Eindruck nicht aus, da Holzabbau durch Weißfäule häufig verdeckt verläuft. Es wurde daher eine Bohrwiderstandsmessung mit definierter Bohrebene im Stammfuß durchgeführt. Das Widerstandsprofil offenbarte weitreichende Zersetzungen und kritische Restwandstärken, die die Tragfähigkeit des Stammes deutlich herabsetzen. Trotz bereits reduzierter Kronenlast nach dem vorausgegangenen Bruch ergab die Auswertung ein erhöhtes Bruchrisiko, insbesondere im Umfeld des viel genutzten Weges.
Auf dieser Grundlage wurde die kurzfristige Fällung empfohlen. Alternative Sicherungsmaßnahmen wurden fachlich geprüft, erwiesen sich im forstlichen Kontext jedoch als nicht zielführend oder verhältnismäßig. Durch die Kombination aus belastbarer Diagnostik und dokumentierter Artenschutzprüfung ist die Maßnahme sowohl sicherheitsfachlich geboten als auch rechtlich sauber.
Das Projekt zeigt, warum eine reine Sichtkontrolle bei verdächtigen Schadbildern oft nicht genügt. Instrumentelle Verfahren wie die Bohrwiderstandsmessung liefern objektive Daten zu Restwandstärken und Lastpfaden und schaffen Klarheit, wo der äußere Befund trügt. Zugleich sichert die faunistische Vorprüfung Entscheidungen gegenüber Behörden ab und vermeidet Verstöße gegen das Artenschutzrecht. So entsteht ein transparenter, prüffester Entscheidungsprozess, der Sicherheit für Waldbesuchende gewährleistet und den Betrieb entlastet.
Unsere Leistung umfasste die strukturierte Sicht- und Höhlenprüfung inklusive Foto- und Endoskopiedokumentation, die Bohrwiderstandsdiagnostik mit Kurvenanalyse, die artenschutzrechtliche Einordnung sowie eine klare, praxistaugliche Handlungsempfehlung.
Wo Erhalt möglich ist, entwickeln wir abgestufte Pflege- und Monitoringkonzepte; wo Diagnostik eine Gefährdung belegt, empfehlen wir konsequent die Fällung – nachvollziehbar, verhältnismäßig und rechtssicher.